GoBD und Verfahrensdokumentationen

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – kurz GoBD – sind seit nunmehr fast drei Jahren in Kraft. Die Praxis zeigt, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen die Einhaltung der GoBD auch bei kleineren Betrieben zunehmend geprüft wird und bereits zu empfindlichen Hinzuschätzungen gekommen ist. Die Betriebsprüfungen nehmen zum Beispiel die Revisionssicherheit von Vor-und Nebensystemen unter die Lupe oder fordern Verfahrensdokumentationen an.

Ich stehe Ihnen bei allen Fragen rund um die GoBD zur Seite und erstelle gerne erforderliche Verfahrensdokumentationen. Zum Thema GoBD finden Sie meine Publikationen beim NWB- und beim IWW-Verlag sowie unter  www.steuerrat24.de .

Beitrag zu GoBD aus NWB 13/2017

Hier finden Sie die Checklisten zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation

Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Christian Herold, Herten

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